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Für Vermieter - 2025

Wie ist der Hand­wer­ker­bo­nus für 2025 ge­re­gelt?

27.04.2025
Förderung von Arbeitsleistungen von Handwerkerinnen und Handwerkern in 2025.
Wie ist der Handwerkerbonus für 2025 geregelt?

Mit dem Handwerkerbonus können auch 2025 wieder Privatpersonen für Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem privaten Wohn- und Lebensbereich unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Anspruch nehmen. Hier einige Eckpunkte dieser Förderung:

  • Gegenstand der Förderung ist die Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen für Maßnahmen beispielsweise in Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich. Gefördert werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung (müssen auch auf der Rechnung separat ausgewiesen sein). Insbesondere sind Fahrtkosten, Materialkosten, Kosten für Waren sowie Kosten der Entsorgung nicht Gegenstand der Förderung.
  • ACHTUNG: Soweit eine Förderung gewährt wird, können die zugrunde liegenden Aufwendungen steuerlich nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Für die geförderte Arbeitsleistung dürfen keine weiteren Zuschüsse, Steuerbegünstigungen oder sonstige Förderungen in Anspruch genommen werden.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten, wenn die förderbaren Kosten je Schlussrechnung mindestens € 250,00 (ohne Umsatzsteuer) betragen. Die Höchstgrenze der förderbaren Kosten pro Förderungswerber, Wohneinheit und Kalenderjahr beträgt für im Jahr 2025 durchgeführte Maßnahmen € 7.500,00 (ohne Umsatzsteuer). Pro Kalenderjahr und Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (allenfalls mit mehreren Rechnungen).
  • Förderungswerber kann nur eine natürliche Person sein (Haupt- oder Nebenwohnsitz am Leistungsort in Österreich).
  • Leistungserbringer muss ein Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich mit entsprechender Gewerbeberechtigung sein.
  • Die Maßnahmen für die Förderperiode 2025 müssen im Zeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2025 durchgeführt werden.
  • Über die Erbringung der Maßnahmen muss der Förderungswerber eine Schlussrechnung vorlegen, in der die Kosten für die reine Arbeitsleistung gesondert ausgewiesen sind. Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt sein.

Der Handwerkerbonus für die Förderperiode 2025 kann von 1.3.2025 bis längstens 28.2.2026 (abhängig der budgetären Mittel) auf https://handwerkerbonus.gv.at/ beantragt werden. Dort finden sich weitere aktuelle Informationen und eine umfassende FAQ-Information.

Stand: 27. April 2025

Bild: Ideenkoch - stock.adobe.com

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