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  2. Honorar

Ho­no­rar

Das Auftragsverhältnis unserer Kanzlei ist ein Werkvertrag, für welchen angemessene und lei­stungsgerechte Honorarsätze festgelegt sind.

Diese variieren nach Qualifikation und Art der Tätigkeit und betragen:

Steuerberatung € 397,–
(Rechnungsprüfungstätigkeit, Selbstanzeigen, Finanzstraferfahren usw.)

Steuerberatung € 309,–
(Jahresabschluss, Steuerklärungen, Betriebsprüfung usw.)

Beratung € 215,–
in Zusammenhang der Personalverrechnung

Berufsanwärter € 205,–
Steuerberater

Bilanzbuchhaltung € 175,–
(Vorbereitung Jahresabschluss)

Buchhaltung € 112,–

Die Honorare ergeben sich aufgrund der geleisteten Stunden (kleinste Verrechnungseinheit 1/4 Stunde) x dem genannten Stundensatz zzgl. Barauslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Umsatzsteuersatz beträgt 20 %.

Die Honorarabrechnung erfolgt nach Leistungserbringung, sofern kein Akonto vereinbart ist. Bei Erkennung größerer Zeitaufwendungen kann jederzeit ein Akonto verlangt werden. Die Leistungen werden monatlich bzw. quartalsmäßig abgerechnet.

Das Honorar ist nach Leistungserbringung und Abrechnung sofort fällig.


Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) für Wirtschaftstreuhandberufe der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) in der Fassung vom 18.04.2018.

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