Grundsätzlich beträgt die Frist sieben Jahre, aber es gibt auch andere Fristen zu beachten.
Sie möchten Platz schaffen für Ihre neuen Unterlagen und fragen sich jetzt, wie lange Sie Ihre Belege aufbewahren müssen? Grundsätzlich beträgt die Frist sieben Jahre, aber es gibt auch andere Fristen zu beachten, wie z. B.
- Unterlagen über Grundstücke: Für Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf 22 Jahre.
- Grundstückskauf: Beim Kauf eines Grundstücks sollten alle Unterlagen, die mit dem Kauf in Zusammenhang stehen, aufbewahrt werden (z. B. Kaufvertrag, Belege über Anwalts-/Notarkosten und Grunderwerbsteuer und alle Rechnungen zu später getätigten Investitionen). So können bei einem späteren Verkauf die tatsächlichen Anschaffungskosten bei der Berechnung des Veräußerungsgewinnes angesetzt werden.
- Unterlagen als Beweismittel bei einem Gerichtsverfahren: Diese Fristen gelten nicht für Unterlagen, die für Gerichtsverfahren als Beweismittel dienen. Hier verlängert sich die Frist auf unbestimmte Zeit. Auch Unterlagen über Eigentums- oder Bestandsrechte und Arbeitsverträge sollten länger aufgehoben werden.
Betriebsprüfungen 10 Jahre zurück: Bitte beachten Sie, dass Betriebsprüfungen bis 10 Jahre zurück möglich sind. Daher ist es sinnvoll, die Unterlagen so lange aufzuheben.
Stand: 11. April 2016
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