Startseite
  • LinkedIn
  • Xing
  • Startseite
  • Checkliste zum Jahreswechsel
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Rechtsformgestaltung
    • Buchhaltung
    • Auto
    • Lohnverrechnung
    • Steuerberatung und Bilanzierung
    • Für Ärzte
    • Für Vermieter
    • Für Gastronomie
    • Für Vereine
    • Für Ziviltechniker
    • Für Sportler
  • Onlinerechner
    • Steuer-Rechner
    • Sozialversicherungs-Rechner
    • Betriebswirtschaftliche-Rechner
  • Steuernews
    • Für Klienten
    • Für Vermieter
    • Für Ärzte
    • Für Arbeitnehmer
  • Team
  • Kontakt
  1. Startseite
  2. Steuernews
  3. Für Klienten
  4. Mai 2025
  5. Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025
Für Klienten - Mai 2025

Re­gel­be­darf­sät­ze für Un­ter­halts­leis­tun­gen für 2025

27.04.2025
Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2025

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfsätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfsätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2025 folgende Sätze:

Altersgruppe  
0 – 5 Jahre € 350,00
6 – 9 Jahre € 440,00
10 – 14 Jahre € 540,00
15 – 19 Jahre € 670,00
20 Jahre oder älter € 770,00

Stand: 27. April 2025

Bild: bluedesign - stock.adobe.com

Archiv

Dezember 2025
7
November 2025
7
Oktober 2025
6
September 2025
10
August 2025
7
Juli 2025
8
Juni 2025
7
Mai 2025
7
April 2025
7
März 2025
6
Februar 2025
8
Jänner 2025
6
© 2025 ABC Andreas Bürgmayr Consulting, Steuerberater & Unternehmensberater
ABBDatenschutzerklärungHonorarImpressum & Haftung