Startseite
  • LinkedIn
  • Xing
  • Startseite
  • Checkliste zum Jahreswechsel
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Rechtsformgestaltung
    • Buchhaltung
    • Auto
    • Lohnverrechnung
    • Steuerberatung und Bilanzierung
    • Für Ärzte
    • Für Vermieter
    • Für Gastronomie
    • Für Vereine
    • Für Ziviltechniker
    • Für Sportler
  • Onlinerechner
    • Steuer-Rechner
    • Sozialversicherungs-Rechner
    • Betriebswirtschaftliche-Rechner
  • Steuernews
    • Für Klienten
    • Für Vermieter
    • Für Ärzte
    • Für Arbeitnehmer
  • Team
  • Kontakt
  1. Startseite
  2. Steuernews
  3. Für Klienten
  4. Juli 2026
  5. Krankenstandsmeldung bei Auslandsaufenthalten
Für Klienten - Juli 2026

Kran­ken­stands­mel­dung bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten

25.06.2026
Was muss bei Krankmeldungen unbedingt beachtet werden?
Krankenstandsmeldung bei Auslandsaufenthalten

Werden Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer krank und können in der Folge ihren Dienst nicht verrichten, so stellt sich im Zuge der Krankmeldung häufig die Frage, ob der Dienstnehmer hier selbst aktiv werden muss. Dabei ist wesentlich zwischen einer Krankmeldung im Inland und einer Krankmeldung im Ausland zu unterscheiden.

Ablauf bei einer Krankmeldung im Inland

Erkrankt ein Dienstnehmer im Inland und kann dieser in der Folge seine berufliche Tätigkeit nicht ausüben, so sollte nachfolgender Ablauf eingehalten werden:

  • Unverzügliche Information des Arbeitgebers (telefonisch, E-Mail bzw. nach betrieblicher Regelung).
  • Aufsuchen eines Arztes, welcher die Arbeitsunfähigkeit feststellt. Bei Vertragsärzten wird die Krankenstandsbestätigung durch diese elektronisch an die ÖGK übermittelt. Bei Wahlärzten muss in der Regel der Dienstnehmer selbst die schriftliche Bestätigung des Krankenstands an die ÖGK übermitteln.
  • Vorlage der Krankenstandsbestätigung beim Arbeitgeber. Arbeitgeber können eine ärztliche Bestätigung grundsätzlich schon ab dem ersten Tag verlangen; betriebsbezogen gibt es diesbezüglich jedoch unterschiedliche Regelungen.

Ablauf bei einer Krankmeldung im Ausland

Auch bei einer Erkrankung im Ausland (z. B. während des Urlaubs) und einer daraus resultierenden anschließenden Dienstverhinderung besteht eine unverzügliche Meldepflicht des Dienstnehmers gegenüber dem Arbeitgeber sowie gegenüber der ÖGK. Krankmeldungen aus dem Ausland sind dabei umgehend, maximal binnen einer Woche, der ÖGK vorzulegen. Die Verpflichtung dazu obliegt dem Dienstnehmer selbst. Damit eine von einem ausländischen Arzt ausgestellte Krankmeldung von der ÖGK anerkannt wird, hat diese nachfolgende Informationen zu enthalten:

  • Name und Versicherungsnummer oder Geburtsdatum der krankgemeldeten Person,
  • Ausstellungsdatum,
  • Stempel und Unterschrift des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin,
  • Beginn des Krankenstandes,
  • Ende des Krankenstandes (falls bereits bekannt) und
  • Diagnose.

Stand: 25. Juni 2026

Bild: KI-generiert

Archiv

Juli 2026
7
Juni 2026
7
Mai 2026
7
April 2026
6
März 2026
6
Februar 2026
7
Jänner 2026
6
Dezember 2025
7
November 2025
7
Oktober 2025
6
September 2025
10
August 2025
7
© 2026 ABC Andreas Bürgmayr Consulting, Steuerberater & Unternehmensberater
ABBDatenschutzerklärungHonorarImpressum & Haftung