Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Monatliche Geringfügigkeitsgrenze: € 551,10
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: € 826,65
Höchstbeitragsgrundlage:
monatlich: € 6.450,00
jährlich für Sonderzahlungen: € 12.900,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: € 7.525,00
Voraussichtliche Werte. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Das steuerfreie Taggeld für Inlandsreisen wird 2025 auf € 30,00 pro Tag und das steuerfreien Nächtigungsgelder auf € 17,00 angehoben.
Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird ab 2025 mit einheitlichen € 0,50 festgesetzt (für mitbeförderte Personen € 0,15).
Stand: 26. November 2024