Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Monatliche Geringfügigkeitsgrenze: € 518,44
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe: € 777,66
Höchstbeitragsgrundlage:
monatlich: € 6.060,00
jährlich für Sonderzahlungen: € 12.120,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung: € 7.070,00
Es handelt sich hierbei um voraussichtliche Werte. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2024 ein Sachbezug in Höhe von 4,5 % p. a. (2023: 1,0 %) des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.
Das BMF hat in einem Erlass die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2024 mit 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (maximal € 18,00) festgelegt.
Stand: 27. November 2023