Für Arbeitnehmer ist die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Öffi-Tickets bereits seit längerem in der Praxis angekommen. Auch Unternehmer können von einer pauschalen Teilabsetzbarkeit von Öffi-Tickets für den Bereich der Betriebsausgaben ab der Veranlagung 2022 profitieren.
Das Finanzministerium hat nun mit der aktuellen Wartung der Einkommensteuerrichtlinien seine Rechtsmeinung diesbezüglich veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie daraus einige interessante Informationen zusammengefasst.
Bei Netzkarten für den öffentlichen Verkehr, die sowohl für betrieblich veranlasste als auch private Fahrten genutzt werden (können), hat eine Aufteilung der Kosten zu erfolgen (Erfassung der privaten und beruflichen Fahrten). Ohne weiteren Nachweis können 50 % der aufgewendeten Kosten für eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel für Einzelpersonen geltend gemacht werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass diese Karte auch für betrieblich veranlasste Fahrten verwendet wird. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Netzkarte für die 1. oder die 2. Klasse erworben wurde.
Hingegen sind Aufpreise für Familienkarten, für die Übertragbarkeit der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte (Mitnutzung durch andere Personen), für die Mitnahme von Hunden oder Fahrrädern sowie Aufpreise für die Nutzung der 1. Klasse im Rahmen von Einzelfahrten nicht erfasst.
Die Möglichkeit, der Berücksichtigung als Betriebsausgaben die tatsächlichen Kosten für Netzkarten zu Grunde zu legen, bleibt dabei unberührt. In diesem Fall ist – entsprechend der bisherigen Praxis – der betriebliche Nutzungsanteil in Bezug auf sämtliche Kosten zu ermitteln und glaubhaft zu machen.
Die Abzugsfähigkeit gilt auch bei Basispauschalierung und Kleinunternehmerpauschalierung.
A erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit und ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Er kauft sich für das Kalenderjahr 2022:
Von der Pauschalregelung erfasst sind die Ausgaben für das Klimaticket Classic (€ 1.095,00) sowie das Upgrade für die 1. Klasse um € 1.355,00. Es sind daher 50 % dieser Ausgaben, somit € 1.225,00, ohne Nachweis als Betriebsausgabe absetzbar. Weiters absetzbar sind bei Glaubhaftmachung der beruflichen Veranlassung die Kosten der Sitzplatzreservierungen für 30 Fahrten um € 270,00 ( € 9 / Fahrt * 30).
Stand: 29. Mai 2023