Für die Einkommenssteuervorauszahlung des laufenden Jahres 2022 kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden.
Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommensteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen. Wenn eine Einkommensteuernachzahlung droht, kann bis 30.9. eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen.
Stand: 29. August 2022