Ärztinnen und Ärzte kommen je nach Art Ihrer Tätigkeit grundsätzlich mit unterschiedlichen Steuergesetzen in Berührung:
- als niedergelassener Arzt in der Form eines Einzelunternehmers mit Einkommensteuer und eventuell Umsatzsteuer
- als Gesellschafter und Geschäftsführer einer Ärzte-GmbH mit Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und eventuell Umsatzsteuer
- als angestellter Arzt in einer Krankenanstalt mit der Einkommensteuer
Stand: 1. Jänner 2024
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