Bei Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Aufwendungen, die nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen, sondern der privaten Lebensführung zuzuordnen sind. Prinzipiell sind Sonderausgaben immer in jenem Veranlagungsjahr zu berücksichtigen, in dem sie bezahlt werden.
Sonderausgaben sind u. a. Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung.
Stand: 1. Jänner 2024
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