Gesellschaftsrecht
Verfahrensschritte
Eine GmbH-Gründung lässt sich in folgende Schritte gliedern:
- Abschluss des Gesellschaftsvertrages
- Bestellung der Organe
- Leistung der Einlagen
- Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch (über einen Notar)
- Prüfung durch das Firmenbuchgericht
- Eintragung ins Firmenbuch.
Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages ist notariatsaktpflichtig. Sollten in weiterer Folge Geschäftsanteile der GmbH übertragen werden, ist es gesetzlich verpflichtend, dafür einen notariellen Vertrag abzuschließen.
Der Gesellschaftsvertrag enthält die Satzung der GmbH. Folgende Inhalte müssen unbedingt enthalten sein:
- Firma und Sitz der GmbH
- Gegenstand des Unternehmens
- Höhe des Stammkapitals
- Betrag der von den einzelnen Gesellschaftern übernommenen Stammeinlagen
Noch vor Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch müssen die Organe der GmbH bestellt werden. Das sind die Geschäftsführer und – soweit gesetzlich oder satzungsmäßig vorgeschrieben – der Aufsichtsrat.
Ebenfalls vor der Anmeldung ins Firmenbuch müssen die Mindesteinlagen auf das Stammkapital erbracht werden:
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt € 35.000,00. Die Hälfte davon muss in bar eingezahlt werden.
Allerdings kann im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden, dass die Gesellschaft die Gründungsprivilegierung in Anspruch nimmt. Die Summe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen muss mindestens € 10.000,00 betragen. Die Gründungsprivilegierung endet spätestens zehn Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch.
Als nächster Schritt wird die GmbH von den Geschäftsführern zur Eintragung ins Firmenbuch angemeldet. Der Antrag auf Eintragung in das Firmenbuch ist beim zuständigen Firmenbuchgericht zu stellen. Das ist grundsätzlich jenes Landesgericht, in dessen Sprengel die einzutragende Gesellschaft ihren Sitz hat – davon gibt es zwei Ausnahmen: das zuständige Firmenbuchgericht in Wien ist das Handelsgericht Wien, in Graz das Landesgericht für Zivilrechtssachen.
Der Antrag auf Eintragung ins Firmenbuch muss zumindest folgende Punkte enthalten:
- Name der Firma: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann als Sachfirma, Namensfirma oder auch als gemischte Firma geführt werden. Jedenfalls muss die Firma den Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ führen. Beispiele: Sachfirma: Computerhandel GmbH; Namensfirma: Huber GmbH; gemischte Firma: Huber Computerhandel GmbH
- Rechtsform
- Sitz (politische Gemeinde)
- Geschäftsanschrift
- Geschäftszweig
- Datum des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages
- Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift der Gesellschafter und die Höhe der von ihnen übernommenen und geleisteten Einlagen
- Höhe des Stammkapitals
- Vor- und Zuname, Geburtsdatum der Geschäftsführer sowie Art und Beginn ihrer Vertretungsbefugnis
- Stichtag des Rechnungsabschlusses („Jahresabschluss zum …“)
- allenfalls – wenn bestellt – Vor- und Zuname, Geburtsdatum der Aufsichtsratsmitglieder und ihre Funktion
- Erklärung der Geschäftsführer über die ordnungsgemäße Aufbringung des Stammkapitals
- Gegebenenfalls die Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung
Der Antrag muss von allen Geschäftsführern unterschrieben werden und folgende Dokumente beinhalten:
- den Gesellschaftsvertrag in notarieller Ausfertigung
- eine Liste der Gesellschafter
- eine Liste der Geschäftsführer
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis über die Einzahlung der Stammeinlagen (Bank-Bestätigung)
- allenfalls – sofern Geschäftsführer außerhalb des Gesellschaftsvertrages bestellt werden – Nachweis über deren Bestellung (von allen Gesellschaftern)
- Musterfirmazeichnung, öffentlich (notariell oder gerichtlich) beglaubigt
- allenfalls – wenn bestellt – Liste der Aufsichtsratsmitglieder
Allenfalls eine Bestätigung der zuständigen Wirtschaftskammer über die Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG).
Das Firmenbuchgericht prüft die Anmeldung auf Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit. Die GmbH entsteht durch die Eintragung ins Firmenbuch.
Vertretung nach außen:
Die GmbH wird nach außen durch mindestens einen unternehmensrechtlichen Geschäftsführer vertreten. Dieser kann für Schäden, die er verursacht, haftbar gemacht werden.
Seit 1.1.2018: Vereinfachte GmbH-Gründung mit Bürgerkarte oder Handysignatur
Durch das Deregulierungsgesetz 2017 wird unter bestimmten Voraussetzungen ab 1.1.2018 befristet auf drei Jahre eine vereinfachte Gesellschaftsgründung ohne Notar zugelassen. Im Folgenden werden die Eckpunkte der neuen Regelung dargestellt.
Voraussetzungen sind:
- Standard-GmbH mit Mustersatzung mit natürlicher Person als einzigem Gesellschafter, der auch einziger Geschäftsführer werden soll.
- Auf das Stammkapital (€ 35.000,00 bzw. gründungsprivilegiert: € 10.000,00) erfolgt eine Bareinzahlung in Höhe von € 17.500,00 bzw. € 5.000,00.
- Die Errichtungserklärung beschränkt sich auf einen Mindestinhalt (Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Höhe der zu leistenden Stammeinlage), Bestellung des Geschäftsführers, die Gründungsprivilegierung, Vereinbarung des Gründungskostenersatzes bis maximal € 500,00 und bestimmten Regelungen zur Verteilung des Bilanzgewinns.
- Die Identität des Gesellschafters muss im Zuge der Gründung in elektronischer Form zweifelsfrei festgestellt werden.
- Das Kreditinstitut prüft die Identität des zukünftigen Gesellschafters und Geschäftsführers anhand von Lichtbildausweis und Musterzeichnung anlässlich der Einzahlung der in bar zu leistenden Stammeinlage.
- Das Kreditinstitut übermittelt Bankbestätigung, Kopie des Lichtbildausweises und Musterzeichnung elektronisch an das Firmenbuch.
Erleichterung:
- Statt eines Notariatsaktes reicht für die Errichtung der Gesellschaft die elektronische Erklärung des Gesellschafters über die Errichtung der Gesellschaft via USP (Unternehmerserviceportal) unter Verwendung der elektronischen Signatur (Bürgerkarte, Handysignatur) und
- die Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung im Firmenbuch in elektronischer Form ohne Beglaubigung.
Seit 1.1.2019: GmbH Gründung via Fern-Notariatsakt
Dabei können nicht physisch anwesende Personen durch den Notar über Video identifiziert werden. Es erfolgen elektronische Unterfertigungen mittels Handysignatur und Fern-Beglaubigungen der Musterzeichnung des Geschäftsführers.