Haben Sie genug Zeit?
April 27th, 2016 Posted by admin Steuernews für Vermieter 0 thoughts on “Haben Sie genug Zeit?”Das Gesetz definiert „Werbungskosten“ als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen.
Das Gesetz definiert „Werbungskosten“ als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen.
Die Liebhaberei-VO gilt nur bei Vorliegen von Verlusten bzw. Fehlen eines Gesamtüberschusses.
Wohnungseigentümer müssen (in bestimmten Fällen) eine angemessene Rücklage für künftige Aufwendungen bilden.
Für das Bundesfinanzgericht kommt es für die Frage, wo der Hauptwohnsitz des Verkäufers liegt, nicht allein darauf an, wo der Verkäufer amtlich gemeldet ist.
Das Gesetz definiert „Werbungskosten“ als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen.
Seit Jahresbeginn trifft auch die Vermieter die Einzelaufzeichnungs- und die Belegerteilungspflicht.
Durch die Steuerreform wurde die Verlustausgleichsmöglichkeit bei privaten Grundstücksveräußerungen ab 2016 geändert.
Seit Jahresbeginn ist ein Inflationsabschlag nicht mehr möglich.
Die Hauptwohnsitzbefreiung kann für Eigenheime und Eigentumswohnungen angewendet werden.
Neuregelung der Grunderwerbsteuer seit 1.1.2016